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Vertragsinhalt
Die Floorwell GmbH, Volkmarstr. 18, D-12099 Berlin (nachfolgend „Floorwell“) bietet ihrem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) einen Komplettservice für das Verlegen von Bodenbelägen inklusive der Materialbeschaffung und der Materiallieferung als werkvertragliche Leistung auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und des jeweils vom Kunden bestätigten Kostenvoranschlags an.
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Allgemeines
2.1
Im Rahmen des zwischen Floorwell und dem Kunden abgeschlossenen Vertragsverhältnisses gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2.2
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Textform. Das Textformerfordernis gilt auch für die Abweichung von oder für die Abbedingung der Schriftform, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2.3
Floorwell ist berechtigt, Dritte sowie Erfüllungsgehilfen (nachfolgend auch „Nachunternehmer“) für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.
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Vertragsschluss
3.1
Ein Vertrag zwischen Floorwell und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den an ihn von Floorwell gesandten Angebotsvorschlag (auch „Kostenvoranschlag“ oder „Festpreisangebot“ oder „Pauschalpreisangebot“ oder „Fixpreisangebot“) per Post, Telefax oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt (Auftragserteilung) und Floorwell dieses Angebot anschließend per Post, Telefax oder per E-Mail ausdrücklich annimmt (Auftragsbestätigung).
3.2
Ein von Floorwell versandter Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich. Erst nach erfolgter Auftragserteilung und anschließender Auftragsbestätigung wird der Kostenvoranschlag zur verbindlichen Vertragsgrundlage im Sinne eines Leistungsverzeichnisses und dem dazugehörigen Detailpauschalpreis.
3.3
Zwischen Floorwell und dem Kunden wird ein Detailpauschalpreisvertrag über die im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen geschlossen.
3.4
Die im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen basieren auf Kundenangaben und, wenn erfolgt, einem vor Ort ausgeführten Aufmaß. Der Kostenvoranschlag, der den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag konkretisiert, basiert auch auf Angaben des Kunden und ist daher vom Kunden vor der Angebotserteilung zu prüfen, sowie gegebenenfalls unwahre oder unvollständige Angaben gegenüber Floorwell zu korrigieren bzw. zu ergänzen.
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Widerrufsrecht
4.1
Sofern Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
4.2
Ausübung des Widerrufsrechts: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Floorwell GmbH, Volkmarstr. 18, D-12099 Berlin, Telefonnummer: +49 30 31193803, Faxnummer: +49 30 22185865) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.3
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.4
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 450,00 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
4.5
Hinweis zum Widerruf während der Leistungserbringung: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4.6
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
4.7
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, so können Sie das Muster-Widerrufsformular am Ende dieser AGB oder das PDF-Dokument unter folgendem Link dazu verwenden: Widerrufsformular Floorwell GmbH
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Nachträge
5.1
Sollten weitere Arbeiten für die vertragsgemäße Erfüllung einer oder der gesamten Leistung erforderlich sein oder werden (Nachtragsleistungen), so unterbreitet Floorwell dem Kunden hierfür einen gesonderten Kostenvoranschlag (auch „Nachtragsangebot“). Für den Vertragsschluss gilt Ziffer 3 dieser AGB entsprechend. Vertraglich vereinbarte Nachtragsleistungen stellen einen Detailpauschalpreisvertrag dar.
5.2
Sofern weitere Arbeiten für die vertragsgemäße Erfüllung nach den maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind und Floorwell dem Kunden ein entsprechendes Nachtragsangebot unterbreitet hat, dieser jedoch die Annahme ablehnt, so ist Floorwell zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
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Durchführung
6.1
Der Kunde sichert Floorwell zu, dass alle von ihm gemachten Angaben (Ziffer 3.4) wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass gemachte Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deshalb insgesamt nicht oder nicht zu den vereinbarten Vertragskonditionen erbracht werden kann, so steht Floorwell ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
6.2
Wurde mit dem Kunden ein Termin für die (Material-) Lieferung oder den Beginn der Arbeiten vereinbart und bleibt der Kunde diesem schuldhaft fern, so ist dieser zum Ersatz der vergeblichen Anfahrt verpflichtet. Die vergebliche Anfahrt zu Beginn der Arbeiten wird pauschal mit einem Betrag von EUR 50,00 abgegolten, wobei dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens frei bleibt. Die vergebliche Anfahrt zur (Material-) Lieferung wird pauschal mit einem Betrag von EUR 100,00 abgegolten, wobei dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens auch hier vorbehalten bleibt.
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Abnahme
7.1
Die Abnahme des Werkes wird vom Kunden regelmäßig durch Unterschrift auf einem entsprechenden Abnahmeprotokoll erklärt.
7.2
Der Kunde ist nach § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet, das hergestellte Werk abzunehmen. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Abnahme unwesentliche Mängel vorliegen. Sollten wesentliche Mängel vorliegen, sind vom Kunden davon abgrenzbare Leistungen abzunehmen, die keine wesentlichen Mängel aufweisen (Teilabnahme).
7.3
Gemäß § 640 Abs. 2 BGB gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn Floorwell dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde diese nicht ohne Angabe von mindestens einem Mangel verweigert (Abnahmefiktion). Es wird vermutet, dass eine 14-tägige Frist eine angemessene Frist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB ist, wobei dem Kunden der Gegenbeweis vorbehalten bleibt. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn Floorwell den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
7.4
Die vollumfängliche Verweigerung der Abnahme des Werkes ist nur möglich, wenn dem Kunden die Abnahme aufgrund des Umfangs der wesentlichen Mängel nicht zuzumuten ist.
7.5
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt ergänzend Folgendes: Sollte der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln gänzlich verweigern, so muss er auf Verlangen von Floorwell an einer Zustandsfeststellung des Werkes mitwirken. Sollte der Kunde am Termin der Zustandsfeststellung selbst oder innerhalb einer angemessenen Frist zur Bestimmung des Termins fernbleiben, so ist Floorwell berechtigt, die Zustandsfeststellung einseitig vorzunehmen, insofern der Kunde den Umstand des Fernbleibens zu vertreten hat.
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Mängel
8.1
Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
8.2
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:
8.2.1
Sollte der Kunde Mängel anmelden wollen, so sind diese beim Abnahmetermin auf dem Abnahmeprotokoll zu vermerken. Sollte dies nicht möglich sein, so hat die Anmeldung von Mängeln in jedem Fall in Textform zu erfolgen.
8.2.2
Bei der Anmeldung von Mängeln müssen folgende Informationen enthalten sein: Beschreibung der Symptomatik der Mängel, Lage der Mängel und Umfang der Mängel. Ebenso sind, spätestens auf Verlangen von Floorwell, Bilder der aufgetretenen Mängel an Floorwell zu senden.
8.3
Nach Eingang einer vollständigen Mängelanzeige des Kunden werden die Mängel seitens Floorwell überprüft. Soweit die Mängelanzeige berechtigt ist, hat Floorwell die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder diese zu beauftragen. Soweit die aufgezeigten Mängel nicht Floorwell zuzuschreiben sind, wird dies dem Kunden mitgeteilt.
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Widerrufsrecht
9.1
Die Preise von Floorwell gelten nur für den vom Kunden bestätigten Kostenvoranschlag und beziehen sich auf die dort aufgeführten Leistungen. Es handelt sich grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, um Objektpreise für den jeweiligen Auftrag.
9.2
Die Rechnung wird, sofern auf der Rechnung keine andere Fälligkeit genannt ist, innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang fällig.
9.3
Ein Skontoabzug wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ausgeschlossen. Es ist Floorwell gestattet, die Fälligkeit für jede Rechnung auch abweichend von Ziffer 9.2 individuell festzulegen.
9.4
Der Kunde akzeptiert, dass die Rechnungsübersendung per E-Mail erfolgt und verpflichtet sich zu diesem Zwecke, Floorwell eine gültige, aktuelle und erreichbare E-Mail-Adresse zu nennen. Sollte sich diese ändern, so teilt er Floorwell dies unverzüglich mit. Sollte der Kunde die Rechnungsübersendung und Kommunikation per E-Mail nicht wünschen, so hat er dies Floorwell gegenüber ausdrücklich zu erklären.
9.5
Die Ziffer 9.4 gilt für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen entsprechend.
9.6
Wenn eine Teilabnahme erfolgt ist, kann Floorwell die Vergütung der abgenommenen Leistungen in Form einer Abschlags- oder Teilrechnung nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Regelungen verlangen. Wenn die gesamte Leistung unter Angabe unwesentlicher Mängel abgenommen wurde, hat der Kunde mindestens eine Abschlagszahlung in Höhe des Vertragspreises, vermindert um das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten, zu leisten. Dieser Einbehalt ist unverzüglich nach Beseitigung der Mängel an Floorwell zu leisten.
9.7
Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen sowie ein (teilweiser) Einbehalt der Rechnungssumme aufgrund solcher Ansprüche des Kunden ist nur zulässig, sofern diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag handelt.
9.8
Floorwell kann bei Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss zur Prüfung der Bonität des Kunden Auskünfte wie zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren ermittelt werden, bei entsprechenden Dienstleistern einholen. Floorwell ist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu erbringen, sofern Floorwell nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern.
9.9
Kündigt der Kunde den Vertrag mit Floorwell, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 648a BGB vorliegt, so ist er zur Leistung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe des § 648 BGB verpflichtet.
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Eigentumsvorbehalt
10.1
Die gelieferten Bodenbeläge und sonstigen Waren (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen im Eigentum von Floorwell.
10.2
Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht Floorwell das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustands der Ware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu.
10.3
Veräußerung, Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sowie sonstige Verfügungen des Kunden darüber sind bis zur vollständigen Bezahlung der Ware unzulässig.
10.4
Erfolgt oder droht eine Zwangsvollstreckung, die das Vermögen des Kunden und mithin die Vorbehaltsware von Floorwell betrifft, so hat der Kunde dies Floorwell unverzüglich schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten mitzuteilen; dies gilt ebenfalls, wenn ein entsprechender Zugriff Dritter erfolgt oder droht.
11
Pflichten des Kunden
11.1
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich wahre und vollständige Aussagen, welche die Vertragsdurchführung betreffen, gegenüber Floorwell zu tätigen.
11.2
Der Kunde hat an der beidseitigen Erfüllung der Vertragsleistungen und -verpflichtungen mitzuwirken.
11.3
Sollte der Kunde Zustandsangaben zum Erfüllungsort getätigt haben, die (kalkulatorische) Grundlagen des Kostenvoranschlags und somit auch des Vertrages sind, so ist der Erfüllungsort vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden in den von ihm angegebenen Zustand zu versetzen.
12
Haftung
12.1
Floorwell haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Floorwell für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Floorwell jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.2
Floorwell haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.3
Floorwell haftet unbeschränkt bei Arglist und Nichteinhaltung einer von Floorwell abgegebenen Garantie.
12.4
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Floorwells Erfüllungsgehilfen.
13
Haftung
13.1
Floorwell beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
13.2
Floorwell ist im Rahmen der Vertragserfüllung dazu berechtigt, die erhobenen Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat.
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Streitbeilegung
14.1
Die Europäische Kommission stellt zur Online-Streitbeilegung (OS) eine Plattform bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
14.2
Gemäß unserer Pflicht nach § 36 VSBG informieren wir Sie darüber, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
15
Schlussbestimmungen
15.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Floorwell aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Floorwell.
15.2
Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:
15.3
Der Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Geschäftssitz von Floorwell.
15.4
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile hiervon unberührt.
15.5
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, sofern dem keine gesetzliche Regelung entgegensteht, der Textform. Dies gilt nicht für Erklärungen von Verbrauchern im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Floorwell GmbH, Volkmarstr. 18, 12099 Berlin
Hiermit widerrufen(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am: (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen.